Vorstösse
BAUSTEINE FÜR EINE SOLIDARISCHE, ÖKOLOGISCHE UND DEMOKRATISCHE WIRTSCHAFT
Spätestens seit den 1990er Jahren vermag die Marktordnung nicht mehr sozialen bzw. demokratischen Ausgleich zu garantieren. Im Gegenteil: die Spreizung von Eigentums- und Vermögensverhältnissen nimmt unvorstellbare Ausmasse an; immer mehr Märkte wie der Informations-, Energie- oder Immobilienmarkt neigen zu Oligopol- und Monopolbildung; inden Grossstädten findet eine rasante Umverteilung von den Einkommen lohnabhängiger Mieter*innen zu grossen Immobiliengesellschaften und damit zu Kapitalvermögen statt; der forcierte Umbau von Gesellschaften in Wettbewerbsgesellschaften führt zur Erosion der letzten Solidargemeinschaften. Die sich verschärfende Klimakrise macht zudem deutlich, wie die gegenwärtige Wirtschaftsordnung die Profitinteressen Einzelner über die des Gemeinwohls stellt. Die rücksichtslose private Gewinnabschöpfung führt zur Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage der Allgemeinheit. Mit dem digitalen Plattformkapitalismus sind zugleich neue Formen der Ausbeutung von Arbeitnehmer_innen entstanden, die zu einer weiteren Stärkung des Kapitals gegenüber der Arbeit führen. Kurz: Der Kapitalismus ist wieder in eine extremistische Phase eingetreten.
Zeit für einen Richtungswechsel
So kann es nicht weitergehen! Die Zeit für einen Richtungswechsel ist gekommen: Wir brauchen eine Wirtschaft, die das Gemeinwohl wieder ins Zentrum stellt, die nach solidarischen, demokratischen und ökologischen Massstäben funktioniert, eine für die vielen, nicht für die wenigen. Das Vorstosspaket, das wir in der Frühjahrssession 2020 einreichen, liefert Bausteine für eine solche sozialökologische Transformation. Es geht um grundlegende Fragen des Zusammenlebens in einer demokratischen Gesellschaft: etwa um die nach dem Verhältnis zwischen Gemeinwohlinteressen und Geschäftsmodellen oder um die Frage, wie Gemeingüter durch gemeinsames Eigentum gerettet werden können.
Vorstosspaket ist lanciert
Am 3. Dezember 2016 wurde am Parteitag der SP Schweiz in Thun das Positionspapier «Wirtschaftsdemokratie» mit grosser Mehrheit angenommen, an der Delegiertenversammlung vom 14. Oktober 2017 schliesslich der Aktionsplan «Wirtschaftsdemokratie» verabschiedet. Seither hat die Arbeitsgruppe Wirtschaftsdemokratie viel unternommen, diesen Plan in die Tat umzusetzen. Sie hat zahlreiche Veranstaltungen und Tagungen organisiert, ein internes Bildungsmodul zum Thema Wirtschaftsdemokratie in Deutsch und Französisch entwickelt, die Info-Broschüre «Commons» herausgegeben, die Ideen und Unterstützung liefert, um die Teilhabe und Mitbestimmung an und in der Wirtschaft zu ermöglichen, sie hat einen Internetauftritt gestaltet sowie einen Informationsfilm zu unserem Wirtschaftskonzept produziert. Nun ist die Zeit gekommen, dem Aktionsplan auch auf der parlamentarischen Ebene Geltung zu verschaffen: Wir haben eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, um einer demokratischen, ökologischen und solidarischen Wirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen.
Vorstösse
Die Bundesverfassung sei wie folgt zu ändern:
Artikel 27 Absatz 3 (neu)
Sie umfasst das Recht der Mitarbeitenden eines Unternehmens auf Mitentscheidung, Mitverantwortung und Teilhabe.
Die Mitwirkungsrechte von Angestellten sind in der Schweiz im OECD-Vergleich nur rudimentär vorhanden. Einzig bei Massenentlassungen besteht gemäss Mitwirkungsgesetz ein Mitspracherecht. Diese autoritäre Interpretation der Wirtschaftsfreiheit ist der direkt-demokratischen Schweiz nicht würdig. Angesichts der enormen Herausforderungen, vor der die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft durch Digitalisierung, Klima-Krise, Globalisierung und steigende soziale Ungleichheit gestellt werden, ist die Demokratisierung der Wirtschaft voranzutreiben und sind die Rechte aller Wirtschaftsteilnehmenden zu stärken. Mitarbeitende sollen die Möglichkeit erhalten gemeinsam entlang der gesamten Wertschopfungsketten uber wichtige Angelegenheiten des Unternehmens nach dem demokratischen Prinzip "ein Mensch - eine Stimme" mitzuentscheiden. Sie bestimmen insbesondere uber Fragen der Produktion und des Vertriebs, gerechte Lohne sowie Aufwendungen fur Forschung und Entwicklung. Durch eine breitere Verteilung der Verantwortung in Unternehmen werden Qualität und Akzeptanz von Entscheidungen erhöht. Die Auswirkungen von Produktionsprozessen, Gutern und Dienstleistungen auf die Gesundheit von Mensch, Natur und Gesellschaft, auch ausserhalb des eigenen Betriebs, erhalten dadurch mehr Gewicht.
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht die wirtschaftspolitischen Möglichkeiten von Bund und Kantonen zur Stärkung der sozialen Innovationen mit Sozialunternehmen, Social Entrepreneurs und Social Businesses aufzuzeigen.
Die EU-Generaldirektion für Beschäftigung und soziale Rechte ist mandatiert, einen Aktionsplan zur Social Economy und zur damit verbundenen Förderung der sozialen Innovation aufzustellen. Der Vorschlag für diesen Aktionsplan wird auf 2021 erwartet. Die Schweiz hat mit ihrer Genossenschaftstradition, den vielfältigen Not-for-Profit-Unternehmen und mit den jüngeren Entwicklungen im Bereich des sozialen Unternehmertums gute Voraussetzungen, dieses neue Unternehmens- und Organisationsverständnis für eine verstärkte gesellschaftliche Wirkung zukunftsfähig zu fördern und zu stärken. Der Innosuisse-Kurs «Business Growth für Social Entrepreneurs» ist dafür ein gutes Beispiel. Leider partizipiert die Schweiz aber im EU- oder OECD-Kontext überhaupt nicht an allfälligen Programmen oder Forschungsvorhaben. Es wäre daher sinnvoll, wenn der Bundesrat vorerst in einem eigenständigen Bericht aufzeigen könnte, was er im Bereich der Stärkung der Gemeinwesenentwicklung, der sozialen Ökonomie und des Sozialunternehmertums weiter unternehmen will, dies auch in Anlehnung an die Programme bei der OECD und der EU. Ob dabei ein Zusammenwirken im europäischen Aktionsplan-Programmen zweckmässig und hilfreich wäre, kann in diesem Bericht ebenfalls erörtert werden. Social Entrepreneurs sollten als gemeinwohlorientierte Partner eine stärkere Anerkennung erfahren und könnten durch explizite Förder- und Beratungsangebote auch in der Wirtschaftspolitik des Bundes und der Kantone gestärkt werden. Denn die Social Economy trägt nachweislich zur guten Beschäftigungslage und zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele bei. Eine politische Mitgestaltung dieses international sich entwickelnden Handlungsfeldes ist angezeigt.
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen für bundeseigene oder mehrheitlich im Bundesbesitz befindliche Unternehmen so anzupassen, dass diese dem Gemeinwohl verpflichtet werden:
- Die Unternehmen verfolgen eine Unternehmensstrategie, die auf Menschenwürde, Solidarität, ökologischer Nachhaltigkeit, sozialer Gerechtigkeit, Transparenz und demokratischer Beteiligung gründet.
- Die Unternehmen müssen aktiv Massnahmen zur Umsetzung dieser Ziele ergreifen und sich als Treiber des Klimaschutzes, guter Arbeitsbedingungen und der Gleichstellung betätigen.
Die Unternehmen in Bundesbesitz gehören der Bevölkerung. Ihre Tätigkeiten müssen auch über den direkten gesetzlichen Auftrag hinaus dem Gemeinwohl dienen. Mit der Ausrichtung der Unternehmensstrategie auf die Grundsätze der Menschenwürde, der Solidarität, der ökologischen Nachhaltigkeit, der Transparenz und der demokratischen Beteiligung sorgt der Bund dafür, dass die Unternehmen in Bundesbesitz in Kohärenz mit grundlegenden öffentlichen Zielsetzungen (u.a. den Sustainable Development Goals) agieren. Angesichts der aktuellen Herausforderungen, zuvorderst die Klimakrise, muss der Bund alle seine Tätigkeiten konsequent an den SDGs ausrichten. Dazu gehört, dass Unternehmen in Bundesbesitz ihre gesamte Wertschöpfungskette durchleuchten und konkrete Massnahmen zur Förderung des Klimaschutzes ergreifen. Die Bundesbetriebe müssen auch Vorbild sein bezüglich guter Arbeitsbedingungen – Auslagerungen zur Umgehung von GAV oder Missbrauch von Praktikant*innen als billige Arbeitskräfte gehören nicht dazu.
Mit guten Arbeitsbedingungen, sozial- und umweltverträglichem Beschaffungswesen, transparenter Geschäftsführung oder demokratischer Mitbestimmung der Beschäftigten und Konsument*innen können die Unternehmen in Bundesbesitz ein Vorbild für eine nachhaltige Wirtschaft werden.
Le Conseil fédéral est chargé de créer les bases juridiques nécessaires à la mise en place d'un comité d'éthique pour chaque entreprise contrôlée par la Confédération (par exemple les CFF, Swisscom, la Poste, Ruag). Les comités d'éthique doivent être consultés par les conseils d'administration des entreprises contrôlées par Confédération sur les questions d'éthique et sur l'orientation des affaires vers le bien commun. Ils doivent être en mesure d'effectuer des analyses indépendantes des activités de l'entreprise dans une perspective éthique, et de formuler des recommandations. Ces comités d'éthique doivent pouvoir informer le public de leurs analyses et recommandations.
Les comités d'éthique doivent être désignés par le Conseil fédéral, et être composés de manière à disposer d'une expertise suffisante dans les domaines sensibles sur le plan éthique. En particulier, les questions liées aux marchés publics, au droit du travail, aux investissements financiers, à la protection de l'environnement, à la protection des données et à la protection des consommateurs doivent être couverts.
Les entreprises de service public appartiennent à la population. Leurs activités doivent donc servir le bien commun au-delà du simple mandat de service lié à leurs activités directes. Pour atteindre cet objectif, un comité d'éthique doit être céré dans chaque entreprise qui est contrôlée à plus de 50% par la Confédération, ce qui aidera et incitera le conseil d'administration à identifier les processus vont à l'encontre du bien commun ou qui violent des principes éthiques.
Les organes de surveillance des entreprises fédérales contrôlent le respect du mandat de service public et d'autres disponsitions légales, alors que le comité d'éthique est chargé de conseiller le conseil d'administration sur les affaires courantes au delà du mandat statutaire.
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmen in Bundesbesitz und mit Versorgungsauftrag für die Bevölkerung (insbesondere Post, Swisscom und SBB) anzupassen:
Der Bund verlangt als Eigentümer der Unternehmen keine Ausschüttung einer Dividende. Allfällige Gewinne des Unternehmens werden in die Sicherung und den Ausbau der Grundversorgung reinvestiert.
Post, Swisscom und SBB haben den gesetzlichen Auftrag, flächendeckend und in hoher Qualität sowie zu angemessenen Preisen Grundversorgungsleistungen zu erbringen. Gleichzeitig erwartet der Bundesrat von den Unternehmen die Ausschüttung von Gewinnen (Post und Swisscom). Dieser Ausschüttungszwang ist ein Fehlanreiz, der im Widerspruch zum Grundversorgungsauftrag steht. Die Erwartung des Bundesrates, dass die Betriebe dem Bund Gewinne ausschütten, erhöht zudem den Druck auf die Arbeitsbedingungen in den Betrieben und verstärkt Zielkonflikte mit anderen öffentlichen Interessen (Klima- und Umweltschutz, bezahlbarer Wohnraum, Datenschutz usw.). Der Sinn und Zweck des Service Public ist in erster Linie die Sicherstellung einer guten Versorgung für die ganze Bevölkerung, nicht die Finanzierung des Staatshaushaltes.
Gleichzeitig steht der Service Public aufgrund technologischer Fortschritte und veränderter Bedürfnisse im Wandel, umso dringlicher ist es, dass gleichwertige Angebote für die ganze Bevölkerung garantiert sind. Die Reinvestition von Gewinnen in die Sicherung und den Ausbau der Grundversorgung trägt dazu bei, diesen Veränderungen Rechnung zu tragen. Denn der Service Public stärkt die Chancengleichheit und Kohäsion und darf niemanden ausschliessen.
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Zukunftsfähigkeit des Service Public der Schweiz zu erstellen. Er analysiert darin die heutige Definition und Ausgestaltung der öffentlichen Grundversorgung anhand der folgenden Fragestellungen:
- Ist die heutige Ausgestaltung des Service Public angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen noch ausreichend, um jederzeit eine gute Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten? Der Bericht identifiziert die Bereiche, in welchen die Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist oder eine Verbesserung der Versorgung angezeigt ist.
- Für die Bewältigung der Klimakrise sind in vielen Bereichen Investitionen in die Infrastruktur nötig. In welchen Bereichen kann der Ausbau des Service Public zum Klimaschutz beitragen und diesen sozialverträglich gestalten?
Der Staat leistet mit dem Service Public einen unerlässlichen Beitrag zum Gemeinwohl der gesamten Bevölkerung, zur Chancengleichheit und Kohäsion. Mit gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen wie beispielsweise bei Demographie oder Digitalisierung und Automatisierung der Wirtschaft entstehen neue Bedürfnisse und Anforderungen an die öffentliche Grundversorgung. Bei der Pflege und Betreuung von älteren Personen oder auch bei der familienergänzenden Kinderbetreuung zeigt sich etwa immer deutlicher, dass die Versorgung der Bevölkerung gefährdet ist. Es braucht einen deutlichen Ausbau des öffentlichen Engagements, um eine flächendeckende und qualitativ gute Grundversorgung bei gleichzeitig guten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Die starken Monopoltendenzen aufgrund von Netzwerkeffekten stellt wiederum die Medienbranche und damit die Versorgung der Bevölkerung mit verlässlichen, differenzierten Informationen, vor grosse Herausforderungen. Nicht zuletzt erfordert auch die Klimakrise ein Umdenken bei den Grenzen des Service Public. Überall dort, wo kapitalintensive Infrastrukturen benötigt werden oder grosse Netzwerkeffekte vorhanden sind, hat die öffentliche Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen grosse Vorteile, beispielsweise beim Verkehr oder im Bereich des Heizens. Der Bericht soll hier einen systematischen Überblick geben über alle Bereiche, in denen ein Ausbau oder eine Ausweitung des Service Public das Gemeinwohl der Bevölkerung angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen verbessern kann.
Le Conseil fédéral est chargé d'étudier dans quelle mesure il pourrait collecter et publier des données sur le bien-être de la population et la contribution de l'économie, et des différents acteurs de la société à ce bien commun. Cela permettra à la fois d'évaluer le bien-être de façon différente que le permettent les indicateurs actuels et de pouvoir évaluer la contribution de différents acteurs au bien commun.
De nombreuses études internationales tentent d'appréhender la question du bien-être ou encore du bonheur. Certaines approches, comme celle du "world happiness report" se basent sur des données empiriques pour déduire les facteurs qui expliquent le bonheur. D'autres approches tentent de mesurer le bonheur en faisant des hypothèses sur ce qui rend les gens heureux.
Le Conseil fédéral devrait étudier la possibilité de mesurer, en plus des contributions financières des acteurs de la société, les contributions non-financières au bien commun (externalités positives, bénévolat, responsabilité sociale ou environnementale, gouvernance participative, bonnes conditions de vie ou de travail, etc.). Une telle recolte d'information permettrait d'évaluer les entreprises et autres acteurs sur leur contribution globale à la société plutôt que simplement sur des mesures financières, de les comparer, mais aussi de suivre l'évolution du bien-être de la population.
Le Conseil fédéral est chargé d'examiner la forme sous laquelle les sociétés dans le giron de la confédération pourraient être obligées d'établir un bilan régulier sur leur contribution au bien commun. En particulier, le Conseil fédéral doit élaborer une proposition sur la manière dont les exigences d'un bilan de l'intérêt public, tels que celles qui existent dans certaines communes allemandes, italiennes ou autrichiennes pourraient être reprises pour les entreprises dans le giron de la confédération.
Le bilan de l'intérêt public est une méthode d'évaluation, pour les particuliers, les municipalités, les entreprises ou les institutions qui mesure les contributions non financières de ces organisations. Ce bilan vient en complément des états financiers et rapports annuels classiques. Un tel bilan analyse la manière avec laquelle l'organisation concernée respecte et promeut les valeurs telles que la dignité humaine, la solidarité et la justice sociale, ainsi que la durabilité écologique, la transparence, la démocratie interne dans le cadre de son activité commerciale. La vision globale du bilan de la protection sociale correspond très bien au caractère interdépendant et ambitieux des 17 objectifs de développement durable de l'Agenda 2030, que la Suisse s'est engagée à réaliser au niveau international.
Depuis 2017, toutes les sociétés cotées en bourse de l'UE comptant plus de 500 employés sont tenues par une directive de préparer un rapport de durabilité. Plusieurs centaines d'entreprises en Europe (dont certaines en Suisse) ainsi que des municipalités en Allemagne, en Autriche et en Italie utilisent déjà cette procédure de reporting.
L'élaboration d'un bilan de la contribution au bien commun par les entreprises dans le giron de la confédération permettrait d'identifier les points sur lesquels la population a peu de visibilité et qui pourraient être problématiques, et d'améliorer le bien-être par une attention portée à l'ensemble de la chaîne de valeur concernée par les prestations de l'entreprise.
Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht über die weltweite Bedeutung und die Entwicklung in den letzten zehn Jahren von alternativen, gemeinwohlorientierten Unternehmensformen zu erstellen. Darunter fallen insbesondere das soziale Unternehmertum (Social Entrepreneurship, Economie sociale et solidaire), Unternehmen mit ausgebauter Mitarbeiterbestimmung und Mitarbeiter/innen- und Konsumgenossenschaften. Im Bericht soll weiter aufgezeigt werden, wie diese Formen von staatlicher Seite gefördert oder unterstützt werden.
Soziales Unternehmertum und Unternehmen mit ausgebauter Mitarbeiterbestimmung haben in den letzten Jahren in vielen Ländern an Bedeutung gewonnen. In Südkorea wurden beispielsweise in mehreren Städten eine Arbeitnehmervertretung in den Verwaltungsräten der kommunalen Unternehmen eingeführt. In Frankreich wurde 2013 die Verpflichtung zur Unternehmensmitbestimmung durch Mitarbeiter erheblich ausgeweitet.
Social Entrepreneurship oder soziales Unternehmertum ist eine unternehmerische Tätigkeit, die sich innovativ, pragmatisch und langfristig für die Lösung sozialer und gesellschaftlicher Probleme einsetzt. Der Profitgedanke steht beim sozialen Unternehmertum im Hintergrund, das Gemeinwohl steht im Zentrum. Diesbezüglich unterscheidet sich das soziale Unternehmertum von der sogenannten verantwortungsvollen Unternehmensführung (CSR). Ein sozialer Unternehmer konzentriert seine Kerngeschäfte auf die Schaffung von sozialem Wert, während ein Unternehmer mit CSR versucht, sein Kerngeschäft verantwortungsvoll zu betreiben, ungeachtet dessen, ob dieses dem Gemeinwohl dient. Das soziale Unternehmertum hat durch seine oft hohe Innovationskraft und die konsequente Ausrichtung am Gemeinwohl ein grosses Potenzial, zur Lösung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen beizutragen. Die EU hat dieses Potenzial inzwischen erkannt und fördern das soziale Unternehmertum gezielt. Denn aufgrund der speziellen ökonomischen Situation dieser Unternehmen stellt beispielsweise ihre Startfinanzierung oftmals eine besondere Herausforderung dar. Der Bericht soll einen Überblick über die jüngste Entwicklung und Bedeutung dieser Unternehmen in anderen Staaten geben. Insbesondere soll er aufzeigen, welche Hürden für diese Unternehmensformen identifiziert wurden, wie diese abgebaut werden konnten und welche aktiven Fördermassnahmen ergriffen wurden.
Der Bundesrat wird beauftragt, Art. 831 des Obligationenrechts so anzupassen, dass die nötige Anzahl von Gründungsmitgliedern für Genossenschaften von sieben auf drei reduziert wird.
Bei der Gründung von Startups wird heute selten auf die Rechtsform der Genossenschaft gesetzt. Dies liegt unter anderem daran, dass für viele Unternehmen bei der Gründung die Hürde von sieben Gründungsmitgliedern zu hoch ist und ein zu grosser bürokratischer Aufwand mit sich bringt. Über eine punktuelle Modernisierung des Gesellschaftsrechte, dass den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung trägt, würde die Wahlfreiheit bei Firmengründungen erhöht. Damit würde dem wachsenden Wunsch in der Bevölkerung Rechnung getragen, mit einem Unternehmen auch eine positive gesellschaftliche Wirkung zu erreichen.
Die digitale Transformation der Arbeitswelt ist in vollem Gange. Die Mitarbeitenden der Privatwirtschaft wie auch der öffentlichen Verwaltungen sind davon stark betroffen. Die aktive Mitgestaltung dieser Transformationsprozesse ist für die Betroffenen daher von grosser Bedeutung. Sie sollen sowohl bei der Ausgestaltung, wie auch bei der Vorbereitung der Mitarbeitenden auf diese Prozesse, wie etwa Weiterbildung, eingebunden sein. Die Mitwirkung der Mitarbeitenden in die Auswirkung der Digitalisierung ist in in letzter Zeit geschlossene, resp. erneuerte Gesamtarbeitsverträge (Swisscom, SBB) umgesetzt worden, die die Mitbestimmung bei der digitalen Transformation explizit aufgenommen haben. Das Mitwirkungsgesetz regelt im Allgemeinen die betriebliche Mitwirkung. Doch betrifft es nur Betriebe aber 50 Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden müssen aktiv die Mitwirkung einfordern, die zudem beschränkt ist.
Bei der digitalen Transformation und den neuen Technologischen Möglichkeiten sind beispielsweise die dauernde Überwachung der Mitarbeitenden möglich und werden auch praktiziert. Diese Dauerüberwachung erhöht den physischen wie auch psychischen Stress der Mitarbeitenden. In den wenigsten Fällen werden die Mitarbeitenden einbezogen, wenn Überwachungsinstrumente eingesetzt werden. Dies ist zwingend zu ändern.
Der Bundesrat wird gebeten in einem Bericht darzustellen wie die Respektierung der Mitarbeitendenrechte in den Digitalisierungsprozessen umgesetzt wird und werden kann, namentlich in der Privatwirtschaft, aber auch in öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen. Dabei soll er auch Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen, wie die Mitsprache der Mitarbeitenden verbessert werden können. Im Bericht ist darzulegen, wie sich die Mitarbeitendenrechte in der Schweiz entwickeln im Vergleich zu den OECDLändern. Ebenso ist darzulegen, ob es für die Überwachungsmöglichkeiten von Angestellten gesetzlich klarere Vorgaben braucht.