„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, heisst es im deutschen Grundgesetz. Freiheit, Verantwortung und Gerechtigkeit in der Wirtschaft gehörten für die Gründerväter der deutschen Verfassung aus gutem Grund zusammen. In der Schweizer Bundesverfassung finden sich hingegen einzig die Begriffe Eigentumsfreiheit und Wirtschaftsfreiheit.
Das soll sich ändern: Mit einer Parlamentarischen Initiative möchte ich die autoritäre Interpretation der Wirtschaftsfreiheit in der Verfassung korrigieren und allen Wirtschaftsteilnehmenden, neben den Aktionär*innen auch den Angestellten, ein Recht auf Mitwirkung, Mitgestaltung und Teilhabe einräumen.
Dadurch würden, wie im Staat, auch in der Wirtschaft die Interessen aller besser berücksichtigt und die Qualität von Entscheiden erhöht.